Zustands & Funktionsprüfung

Als Betreiber einer Abwassertechnischen Anlage sind Sie in der Pflicht, sämtlich verlegte Abwasserleitungen, Einstiegsschächte und Kontrollöffnungen auf Schäden und undichte Stellen zu überprüfen. In welchen Zeiträumen die Prüfung zu erfolgen hat ist in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVOAbw.NRW) vom 08.11.2013 festgelegt

Die Zustands-und Funktionsprüfung darf nur von speziell geschulten anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden.

Für alle neu verlegten Grundleitungen und Schächte ergibt sich die Notwendigkeit der Dichtheitsprüfung DR1 mit Wasser( Verfahren W) oder Luft ( Verfahren L ) aus DIN EN 1610

Für Umbauten, kleinere Veränderungen reicht auch manchmal die vereinfachte Prüfung nach DIN 1986-30 DR2 aus. Dies muss sachgemäß dann vor Ort geprüft werden.

In ausgezeichneten Wasserschutzgebieten sollte die Prüfung bis zum 31.12.2015 erfolgen, wenn Sie vor 1965 erstellt wurden und häusliches Abwasser ableiten, oder vor 1990 gebaut wurden und industrielles oder gewerbliches Abwasser zum fortleiten dienen.

Alle anderen in Wasserschutzgebieten sind bis 31.12.2020 in der Pflicht.

Bestehende Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten für Grundstücke mit industriellem oder gewerblichem Abwasser die unter einen Anhang der Abwasserverordnung fallen, sind erstmals bis 31.12.2020 auf Zustand-und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. In Zuge der Zustands-Funktionsprüfung ist vor der physikalischen Prüfung eine Kanaluntersuchung ( KA ) des zu prüfenden Abschnittes notwendig.

Für Rat und Tat steh ich gerne zu Verfügung

 


Welche Fristen müssen Sie beachten ?

Kontakt