Detlev Baumann | Rohr & Kanalwerkstatt Essen
Zertifizierter Fachkundiger für Kanaldienstaleistungen
Der Bau von Abwasseranlagen zum Ableiten von Schmutzwasser begann in Deutschland ab Mitte des 19.Jahrhunderts.
Mit zunehmender Industrialisierung und Ausbau der Städte wuchs das Kanalisationsnetz und die Grundstücksentwässerungsanlagen.
Noch heute sind solche Kanäle Zeitzeugen und befinden sich in Betrieb.
Heute liegen in Deutschland ca. 550.000 km öffentlicher Kanal und geschätzte 1,5- 2 Mio. km private Grundstücksentwässerungsanlagen inkl. Kontrollschächten und Hausrevisionen.
Ab 1980 mit zunehmenden Umwelt-Boden und Grundwasserschutz wurden Kanäle nach Erbau erstmals auf Dichtigkeit geprüft.
Heute ist alles im Wasserhaushaltsgesetzt geregelt.
§60WHG sagt aus, dass jeder Betreiber einer Abwassertechnischen Anlage diese nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, betreiben und zu unterhalten hat.
Entsprechen vorhandene Abwasseranlagen nicht den Anforderungen, sind in angemessenen Fristen erforderliche Maßnahmen durchzuführen um den Sollzustand herzustellen.
Nach §61 WHG sind Betreiber von Abwasseranlagen verpflichtet diese auf Zustand und Funktion von fachkundigen Personen untersuchen zu lassen. (SüwVO Abw.NRW)
Die DIN1986-30 und DIN EN1610 gelten verbindlich in NRW als allgemein anerkannte Regeln der Technik.
Aus Pilotprojekten und aus eigener Erfahrung kann ich behaupten das Liegenschaften Baujahr 1900 bis ca.1975 Schadensquoten von 50% und mehr aufweisen.
Angefangen bei Lageabweichungen, Risse, Wurzeleinwuchs, Ex- Infiltration, Scherbenbildung und vieles mehr.
Wenn man nun noch die Hydraulische Auslastung der Kanäle bei Starkregen im Klimawandel betrachte,t kommen wir ans Limit.
Oft sind die Folgeschäden durch Ex- Infiltration, sowie feuchtes Mauerwerk oder Risse im Boden sichtbar, oder sogar Rückstau bzw. Überflutung.
Rückstausicherung ist auch ein interessantes Thema.
Keine Versicherung zahlt bei Überflutung unterhalb der Rückstauebene, wenn Sie keine Rückstausicherung haben.
Es wird auch gerne nach dem Nachweis der Zustands und Funktionsprüfung gefragt. (§ 61 WHG)
Auch die Abwassersatzungen der Städte sagen aus, dass jeder Hauseigentümer sein Haus gegen Rückstau sichern sollte.
Eine Kanaluntersuchung ist ein Mehrwert für Ihre Liegenschaft, so kann der Istzustand kontrolliert und dokumentiert werden.
Auch wer eine Immobilie kauft sollte den Zustand der Abwasseranlage kennen, um böse teure Überraschungen
zu vermeiden.
Gerne steh ich Ihnen mit Rat und Tat zu Seite